Kitzbühel: Im Gries 18, +43 5356 - 631 13, office@awtkitz.at
St. Johann i.T.: Wegscheidgasse 1a, +43 5352 - 646 35, officesj@awtkitz.at
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Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt.
Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird und
Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und die Regelbedarfssätze nicht unterschritten wurden.
Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt. Für steuerliche Belange gelten für 2021 folgende Sätze:
Altersgruppe | |
0 – 3 Jahre | € 213,00 |
3 – 6 Jahre | € 274,00 |
6 – 10 Jahre | € 352,00 |
10 – 15 Jahre | € 402,00 |
15 – 19 Jahre | € 474,00 |
19 – 28 Jahre | € 594,00 |
Stand: 28. September 2020