Kitzbühel: Im Gries 18, +43 5356 - 631 13, office@awtkitz.at
St. Johann i.T.: Wegscheidgasse 1a, +43 5352 - 646 35, officesj@awtkitz.at
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Durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 und die COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung ist es möglich, Verluste aus 2020 in den Jahren 2019 und 2018 steuerlich zu berücksichtigen.
Durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 und die COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung ist es möglich, Verluste aus 2020 in den Jahren 2019 und 2018 steuerlich zu berücksichtigen.
Hier einige (unvollständige) Eckpunkte dieser Regelung:
Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Kanzleihomepage. Für die Beurteilung Ihrer individuellen Situation ist eine Vergleichsrechnung erforderlich
Stand: 27. Oktober 2020
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