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Mit Ende Februar endet die Antragsfrist für die Investitionsprämie für Unternehmen in Höhe von 7 % bzw. 14 %.
Update vom 26.1.2021: Die Frist für die erste Maßnahme, die den Beginn der Investition kennzeichnet, soll lt. einem Ministerratsbeschluss vom 20.1.2021 von derzeit spätestens 28.2.2021 auf den 31.5.2021 verlängert werden. Anträge auf Investitionsprämie müssen allerdings weiterhin unverändert bis zum 28.2.2021 bei der aws eingebracht werden. Die Änderung der Förderrichtlinie bleibt abzuwarten.
Mit Ende Februar endet die Antragsfrist für die Investitionsprämie für Unternehmen in Höhe von 7% bzw 14%. Im Folgenden finden einen Überblick über einige wichtige Fristen die Antragsteller laut Förderrichtlinie beachten müssen:
zu erfolgen. Diese Zeiträume sind nicht verlängerbar.
Dieser Artikel gibt nur einen Überblick. Für die Investitionsprämie samt ihrer Fristenregelung ist eine umfangreiche Förderrichtlinie und die FAQs zu beachten (siehe www.aws.at).
Stand: 28. Dezember 2020