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Wenn Sie die Investitionsprämie für förderbare Investitionen beantragen möchten, aber bislang noch keinen Antrag gestellt haben, dann besteht jetzt Handlungsbedarf.
Wenn Sie die Investitionsprämie für förderbare Investitionen beantragen möchten, aber bislang noch keinen Antrag gestellt haben, dann besteht jetzt Handlungsbedarf. Denn obwohl die Frist zur Setzung der ersten Maßnahme einer Investition zuletzt bis zum 31.5.2021 verlängert wurde, muss die Investitionsprämie unverändert bis spätestens 28.2.2021 beantragt werden!
Weitere Informationen zur Investitionsprämie finden Sie in unseren Steuernews und unter https://www.aws.at.
Stand: 19. Februar 2021