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Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union hat Auswirkungen auf eine Vielzahl von rechtlichen Bereichen.
Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union hat Auswirkungen auf eine Vielzahl von rechtlichen Bereichen. Umsatzsteuerlich gilt das Vereinigte Königreich seit Jahresbeginn als Drittland. So ist nun im Bereich der Umsatzsteuer unter anderem Folgendes zu beachten:
Auch viele andere Bereiche der Umsatzsteuer, wie z. B. Versandhandel, sonstige Leistungen, Konsignationslager oder Lohnveredelung sind vom BREXIT betroffen. Ebenso gab es Änderungen in den Bereichen Ertragsteuern, Verbrauchsteuern und Zoll. Sollten Sie Geschäftsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich haben, ist jedenfalls eine individuelle Beratung empfehlenswert. Das Finanzministerium bietet auf www.bmf.gv.at umfangreiche Informationen zu den Themen Zoll & Brexit sowie Steuern & Brexit.
Stand: 24. Februar 2021