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Erweiterung und Anpassung der Pflichtveranlagungstatbestände
Eine Arbeitnehmerveranlagung erfolgt entweder freiwillig, automatisch oder zwingend (Pflichtveranlagung). Der bereits bestehende umfangreiche Katalog der Pflichtveranlagungstatbestände (wie bereits berichtet) wurde nochmals geändert und erweitert.
So hat nun eine Veranlagung unter anderem auch zu erfolgen, wenn
Stand: 23. Februar 2023
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