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Erneut deutlicher Anstieg bei der Höchstbeitragsgrundlage
Die Österreichische Gesundheitskasse hat jüngst die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte für das Jahr 2027 veröffentlicht. Die Aufwertungszahl für das Jahr 2027 beträgt 1,046. Die Geringfügigkeitsgrenze wird für das Jahr 2027 neuerlich nicht aufgewertet und bleibt damit unverändert. Die tägliche Höchstbeitragsgrundlage wird hingegen zusätzlich zur regulären Valorisierung um € 5,00 pro Tag erhöht.
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Geringfügigkeitsgrenze monatlich |
€ 551,10 |
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Grenzwert für die Dienstgeberabgabe |
€ 826,65 |
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Höchstbeitragsgrundlage monatlich |
€ 7.410,00 |
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Höchstbeitragsgrundlage täglich |
€ 247,00 |
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Höchstbeitragsgrundlage jährlich für |
€ 14.820,00 |
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Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen |
€ 8.645,00 |
Durch das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 wird die bisherige Staffelung des Dienstnehmeranteils am Arbeitslosenversicherungsbeitrag schrittweise abgeschafft, weshalb für 2027 zwischen bereits bestehenden und neu beginnenden Dienstverhältnissen zu differenzieren ist.
Für am 31.12.2026 aufrechte Dienstverhältnisse gelten ab 1.1.2027 folgende Werte:
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Monatliche Beitragsgrundlage |
Dienstnehmeranteil |
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bis € 2.327,00 |
0,50 % |
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über € 2.327,00 bis € 2.539,00 |
1,50 % |
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über € 2.539,00 bis € 2.751,00 |
2,50 % |
|
über € 2.751,00 |
2,95 % |
Für Lehrlinge in einem am 31.12.2026 aufrechten Dienstverhältnis gelten folgende Werte:
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Monatliche Beitragsgrundlage |
Lehrlingsanteil |
|
bis € 2.327,00 |
0,50 % |
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über € 2.327,00 |
1,15 % |
Für ab 1.1.2027 beginnende Dienstverhältnisse gelten hingegen folgende Grenzbeträge:
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Monatliche Beitragsgrundlage |
Dienstnehmeranteil |
|
bis € 2.327,00 |
1,00 % |
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über € 2.327,00 bis € 2.539,00 |
2,00 % |
|
über € 2.539,00 |
2,95 % |
Für Lehrlinge, deren Dienstverhältnis ab 1.1.2027 beginnt, gelten folgende Werte:
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Monatliche Beitragsgrundlage |
Lehrlingsanteil |
|
bis € 2.327,00 |
1,00 % |
|
über € 2.327,00 |
1,15 % |
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Für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten |
€ 1.164,90 |
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Für Zivildiener |
€ 1.638,00 |
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Stand: 27. Oktober 2026
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