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Wer hat Anspruch auf den neuen Langzeit-Kurzarbeits-Bonus?
Bei dem Langzeit-Kurzarbeits-Bonus handelt es sich gemäß § 37e Arbeitsmarktservicegesetz um einen einmaligen Zuschuss von 500 Euro zur Abdeckung des Sonderbedarfs aufgrund der COVID-19-Pandemie. Der Zuschuss kann unmittelbar von betroffenen Personen beantragt werden, welche während der Covid-19-Pandemie für einen längeren Zeitraum in Kurzarbeit waren und dadurch Einkommensverluste erlitten haben. Betroffen sind vor allem Arbeitnehmer in den Bereichen:
Anspruchsberechtigt sind jene Arbeitnehmer, die sich von 1. März 2020 bis 30. November 2021 für mindestens 10 Monate und im Dezember 2021 mindestens einen Tag in Kurzarbeit befunden haben. Voraussetzung ist außerdem, dass das Einkommen (sozialversicherungsrechtliche Beitragsgrundlage) des jeweiligen Arbeitnehmers im Dezember 2021 höchstens 2.775 Euro brutto betragen hat.
Stand: 13. April 2022