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Fiktiver Unternehmerlohn, Antragsfrist, in Teilen beantragbar
Forschungsprämien können unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden für
Die Prämie beträgt 14 % der Forschungsaufwendungen bzw. -ausgaben (bei Auftragsforschung nur für Aufwendungen von maximal € 1.000.000,00 pro Wirtschaftsjahr). Sie wird als Gutschrift am Abgabenkonto verbucht. Das Abgabenänderungsgesetz 2022 brachte einige wesentliche Änderungen zur Forschungsprämie. Hier dazu ein Überblick:
Die Neuregelung ist in Bezug auf die Berücksichtigung eines fiktiven Unternehmerlohnes und die Antragsfrist auf Prämien anzuwenden, die das Kalenderjahr 2022 betreffen und nach dem 30.6.2022 erstmalig beantragt werden. Die restlichen Regelungen treten mit der Verlautbarung der Gesetzesänderung in Kraft.
Stand: 30. August 2022