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Befreiung der neuen Mitarbeiterprämie umfasst nur die Lohnsteuer.
Am 17.6.2025 wurde die angekündigte Neuregelung der Mitarbeiterprämie im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2025 im Nationalrat final beschlossen. Entsprechend der Neuregelung haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Möglichkeit, pro Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer im Kalenderjahr 2025 maximal € 1.000,00 an steuerfreier Prämie auszuzahlen. Für das Jahr 2026 ist eine Verlängerung der Mitarbeiterprämienregelung unter entsprechender Evaluierung geplant.
Anderes als die Vorgängerregelung, welche eine gänzliche Befreiung von der Abgabenpflicht vorsah, ist die Mitarbeiterprämie 2025 nur von der Lohnsteuer befreit. Dies hat in Bezug auf die Abrechnung nachfolgende Konsequenzen:
Sie erhöht außerdem nicht das Jahressechstel und wird nicht auf das Jahressechstel angerechnet.
Vor allem im Hinblick auf die tatsächliche Abrechnung sind allerdings noch einige Detailfragen offen.
Stand: 28. Juli 2025